Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Auswahlverfahren und die Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst

Ausfertigungsdatum:
23.10.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 107 ÄndVO Auswahl jurVorbereitungsdienst
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
482 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 26. Oktober 2015 Nr. 107 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Auswahlverfahren und die Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst Vom 18. September 2015 Aufgrund des § 10 Nummer 1 und 3 des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes vom 21. Februar 1977 (Brem.GBl. S. 111 ― 2040-i-2), das zuletzt durch Gesetz vom 19. November 2013 (Brem.GBl. S. 573) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 § 6 Absatz 3 der Verordnung über das Auswahlverfahren und die Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Bremen vom 6. April 1999 (Brem.GBl. S. 65 ― 2040-i-5), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 6 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben. Artikel 2 Die Verordnung tritt am Tag Ihrer Verkündung in Kraft Beschlossen, Bremen, den 18. September 2015 Der Senator für Justiz und Verfassung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.