Bremen

Verordnung zur Änderung der Gesundheits-Kostenverordnung

Ausfertigungsdatum:
08.09.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 79
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
373 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 8. September 2017 Nr. 79 Verordnung zur Änderung der Gesundheits-Kostenverordnung Vom 5. September 2017 Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 — 203-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 15. November 2016 (Brem.GBl. S. 810) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses: Artikel 1 Die Anlage zu § 1 „Gesundheitskostenverzeichnis“ der Gesundheits-Kostenver- ordnung vom 16. August 2002 (Brem.GBl. S. 337 — 203-c-6), die zuletzt durch Verordnung vom 11. Oktober 2016 (Brem.GBl. S. 834; 2017 S. 4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Nummern 520.00 und 520.01 werden wie folgt gefasst: „520.00 Amtliche Leichenschau vor Feuer- 51,00 Euro bestattung bei außerhalb des Landes Bremen Verstorbener, Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung 520.01 Durchführung der qualifizierten 187,00 Euro“ Leichenschau, Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung Anmerkung zu 520.00 und 520.01: Wenn die Kosten aus dem Nachlass oder von Bestattungspflichtigen zu erstatten sind, ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 5. September 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.