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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 5. Juni 2019 Nr. 78
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung
für unterstützende Pädagogik
Vom 15. Mai 2019
Aufgrund des § 22 Absatz 3 und des § 35 Absatz 3 Satz 5 und Absatz 5 jeweils in
Verbindung mit § 67 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398), das zuletzt durch Gesetz
vom 26. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 304 — 223-a-5) geändert worden ist und des § 2
Absatz 2 des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes vom 27. Februar 2007
(Brem.GBl. S. 182), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018
(Brem.GBl. S. 159) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik vom 22. Mai 2013 (Brem.GBl.
S. 252 — 223-a-22) wird wie folgt geändert:
1. § 11 Absatz 4 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21 können die Stadtgemeinden die Fest-
stellungsdiagnostik für Schülerinnen und Schüler mit dem vermuteten sonder-
pädagogischen Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten vor deren Über-
gang in die Jahrgangsstufe 5 durchführen.“
2. § 23 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
Bremen, den 15. Mai 2019
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen