Bremen

Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Polizei

Ausfertigungsdatum:
22.12.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 142
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
828 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 22. Dezember 2017 Nr. 142 Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Polizei Vom 19. Dezember 2017 Aufgrund des § 26 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17 ― 2040-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 29. August 2017 (Brem.GBl. S. 370) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 § 15 Absatz 8 Nummer 2 der Bremischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Polizei vom 3. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 636 ― 2040-k-7), die zuletzt durch die Verordnung vom 27. Juni 2017 (Brem.GBl. S. 323) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe b wird nach dem Wort „Verkehr“ das Komma durch einen Punkt ersetzt. 2. Buchstabe c wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 19. Dezember 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.