Verordnung zum Bremischen Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
- Ausfertigungsdatum:
- 30.08.2016
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2016 Nr. 73 VO_BremAusführungsG_psychosozProzessbegl
Eingangsformel
Die für die psychosoziale Prozessbegleitung relevanten Kenntnisse nach § 2
Absatz 2 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren sind der Anlage zu entnehmen.
Personen, die einen Antrag auf Anerkennung als psychosozial prozessbegleitende
Personen nach § 1 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren stellen, weisen ihre Qualifikation nach § 1 Nummer 1 dieses Gesetzes durch eine entsprechende Bescheinigung einer nach § 2 dieses Gesetzes anerkannten Weiterbildungsmaßnahme nach.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 22. August 2016
Der Senator für Justiz und Verfassung
Anlage (zu § 1)
1. Rechtliche Grundlagen
a) Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens b) Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren, beispielsweise die aktive Teilnahme und der Schutz vor Belastung, besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen c) das Ermittlungsverfahren und die Strafanzeige d) Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft e) die Strafverteidigung f) Rechtsbeistand und Nebenklage g) Aussagepsychologische Begutachtung h) das Hauptverfahren i) Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren j) Möglichkeiten der Entschädigung, einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Schadensersatz und Schmerzensgeld, einschließlich der möglichen Kostenfolgen für Verletzte k) Täter-Opfer-Ausgleich l) Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, zum Beispiel Familien-, Zivilrecht, Gewaltschutzgesetz 2. Viktimologie
a) Viktimologische Grundlagen aa) Theorien der Viktimisierung
bb) Bedürfnisse von Opfern
cc) Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern
dd) Sekundäre Viktimisierung
ee) Umgang mit Scham und Schuld
b) Wissen über spezielle Opfergruppen, beispielsweise aa) Kinder und Jugendliche
bb) Personen mit Behinderung
cc) Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
dd) Betroffene von Sexualstraftaten
ee) Betroffene von Menschenhandel
ff) Betroffene von Gewalttaten mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie zum Beispiel bei Häuslicher Gewalt oder Stalking
gg) Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität.
c) Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation. 3. Psychologie/ Psychotraumatologie
a) Zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeugen im Strafverfahren b) Aspekte der Aussagepsychologie c) Trauma und Traumabehandlung d) Stabilisierungstechniken. 4. Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung
a) Ziele und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung b) Leistungen und Methoden, insbesondere aa) die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens
bb) Methodenkompetenz, beispielsweise adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht
cc) Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit
5. Qualitätssicherung und Eigenvorsorge
a) Formen der Dokumentation b) Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld: Möglichkeiten und Grenzen aa) Methoden zur Selbstreflexion, beispielsweise kollegiale Beratung, Supervision
bb) interdisziplinärer Austausch
cc) Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe
dd) Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit, beispielsweise Vermeidung von Überidentifikation, Burn-Out-Prävention
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.