Verordnung über die zulässige Miethöhe gemäß § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietenbegrenzungs-Verordnung)
- Ausfertigungsdatum:
- 24.11.2015
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2015 Nr. 113 VO Mietpreisbremse
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.