Bremen

Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Ausfertigungsdatum:
23.12.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 162
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.