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title: "Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hb/verordnung-ueber-die-voruebergehende-fortfuehrung-von-papierakten-bis-zur-einfuehrung-der-elektronischen-akte-bei-der-senatorin-fuer-bau-mobilitaet-und-stadtent-2026-08-15-gbl-nr-0084-signed"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2026_08_15_GBl_Nr_0084_signed.pdf"
updated: "2026-09-01T18:00:07+00:00"
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# Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 15.08.2026
*Fundstelle:* Gesetzblatt 2026 Nr. 84


### § 1 — Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Bußgeldstellen im Geschäftsbereich der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Sie findet Anwendung auf alle Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, in denen die in Satz 1 genannten Bußgeldstellen aktenführend tätig sind.

### § 2 — Vorübergehende Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen

Aktenführung

Abweichend von § 110a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der ab dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung können die Bußgeldstellen ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis einschließlich 31. Dezember 2026 Bußgeldakten in Papierform anlegen oder von anderen Stellen übermittelte elektronische Akten in Papierform führen oder weiterführen.

### § 3 — Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

### § 4 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, 12. August 2026

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Unterzeichnet von: Senatskanzlei

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— Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2026_08_15_GBl_Nr_0084_signed.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
