Verordnung über die Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Bremen (Landwirtschaftskammer-Übertragungsverordnung - LWKÜV)
- Ausfertigungsdatum:
- 19.06.2018
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2018 Nr. 55
Eingangsformel
Der Landwirtschaftskammer Bremen werden die Aufgaben der zuständigen
Behörde sowie der zuständigen Stelle nach dem Düngegesetz und der aufgrund des Düngegesetzes erlassenen Rechtsverordnungen als Auftragsangelegenheiten übertragen.
Die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Bremen vom 31. März 1958 (SaBremR 780-a-4), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Januar 1989 (Brem.GBl. S. 12) geändert worden ist, außer Kraft.
Beschlossen, Bremen, 5. Juni 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.