Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 04.12.2018
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2018 Nr. 92
Eingangsformel
In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
1. im Stadtteil Geestemünde am 5. Mai und 29. September 2019 jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr,
2. im Stadtteil Wulsdorf am 6. Januar, 28. April, 15. September und 3. November 2019 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr,
3. im Stadtteil Mitte am 6. Januar, 1. September, 6. Oktober und 3. November 2019 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.
Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 14. November 2018
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.