Bremen

Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
07.04.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 35
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Februar 2020 (Brem.GBl. S. 7) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:
§ 1

In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

- am 10. April 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Nachhaltige Mobilität/Zweirad und Freizeitmesse“ im Stadtteil Wulsdorf von 13.00 bis 18.00 Uhr,

- am 24. April 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Caravan-, Urlaubs- und Freizeitmesse“ im Stadtteil Mitte von 12.00 bis 17.00 Uhr,

- am 8. Mai 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Geestemünder Blütenfest“ im Stadtteil Geestemünde von 12.00 bis 17.00 Uhr,

- am 29. Mai 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Bürgerbummel“ im Stadtteil Mitte von 12.00 bis 17.00 Uhr,

- am 19. Juni 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Eröffnung Leherheider Tunnelberg“ im Stadtteil Leherheide und Stadtteil Speckenbüttel von 13.00 bis 18.00 Uhr,

- am 4. September 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Kulinarisches Weinfest und Gartenmarkt“ im Stadtteil Mitte von 12.00 bis 17.00 Uhr,

- am 11. September 2022 aus Anlass der Veranstaltung „3. Bremerhavener Energie- und Klimastadttag im Stadtteil Wulsdorf von 13.00 bis 18.00 Uhr,

- am 25. September 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Geestemünder Herbstund Heideblütenfest“ im Stadtteil Geestemünde von 12.00 bis 17.00 Uhr,

- am 9. Oktober 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Bauernmarkt/Fair Trade“ im Stadtteil Wulsdorf von 13.00 bis 18.00 Uhr,

- am 30. Oktober 2022 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Auto- Meile 2022 im Stadtteil Mitte von 12.00 bis 17.00 Uhr.

§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

§ 3

Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.

§ 4

Die der Sonntagsöffnung zugrundeliegenden Veranstaltungen stehen unter dem

Vorbehalt der Zulassung nach den am Veranstaltungstag geltenden Vorschriften des Landes Bremen in Bezug auf die Corona-Pandemie und ergänzender Allgemeinverfügungen der Stadt Bremerhaven. Sollten die Veranstaltungen nicht durchgeführt werden, entfällt der Sachgrund für die Sonntagsöffnung.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 30. März 2022

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Grantz Oberbürgermeister

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.