Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (Überschwemmungsgebietsverordnung Blumenthaler Aue/Beckedorfer Beeke – ÜSGV-Blumenthaler Aue/Beckedorfer Beeke)
- Ausfertigungsdatum:
- 26.05.2017
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2017 Nr. 58
Eingangsformel
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Das Überschwemmungsgebiet der Blumenthaler Aue und der Beckedorfer Beeke im Bereich der Stadtgemeinde Bremen wird für die Beckedorfer Beeke von der östlichen Landesgrenze bis zum Zusammenfluss mit der Blumenthaler Aue und für die Blumenthaler Aue für den Abschnitt von der nördlichen Landesgrenze bis zur Eisenbahnbrücke Bremen-Blumenthal festgesetzt.
(2) Der genaue Grenzverlauf des Überschwemmungsgebiets ist in dem dieser Verordnung beigefügten Lageplan im Maßstab 1 : 7 500 dargestellt. Im Lageplan sind die Grenzen des Überschwemmungsgebiets durch die Außenkanten der mittelblauen Flächen bestimmt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung.
Einsichtnahme
Diese Verordnung und der beigefügte Lageplan werden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -Obere Wasserbehörde- aufbewahrt und können dort während der üblichen Dienstzeiten kostenfrei eingesehen werden. Eine Abschrift der Verordnung und des dazugehörigen Lageplans wird jeweils beim Ortsamt Blumenthal und Ortsamt Vegesack aufbewahrt und kann dort während der üblichen Dienstzeiten kostenfrei eingesehen werden. Darüber hinaus können die Verordnung und der
Lageplan auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (www.bauumwelt.bremen.de) eingesehen werden.
Schutzbestimmungen, Gebote
(1) Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets hat zur Folge, dass gemäß § 78 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes die dort genannten Maßnahmen und Handlungen im Überschwemmungsgebiet untersagt sind. Ausnahmen oder Genehmigungen kann die zuständige Behörde nach Maßgabe von § 78 Absatz 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes zulassen.
(2) Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind
1. Anlagen zur öffentlichen Wasserversorgung und
2. Abwasseranlagen
hochwassersicher zu betreiben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 18. Mai 2017
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Obere Wasserbehörde -
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.