Bremen

Verordnung über die Aufwandsentschädigung der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung in der Vertragskommission Neuntes Buch Sozialgesetzbuch und ihren Unterkommissionen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes (Aufwandsentschädigungsverordnung)

Ausfertigungsdatum:
26.03.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 14
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.