Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente sowie ihrer Bestandteile nach § 18a Absatz 7 der Landeshaushaltsordnung (Konjunkturbereinigungsverfahrensverordnung – KBVV)
- Ausfertigungsdatum:
- 08.05.2020
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2020 Nr. 33
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.