Bremen

Ortsgesetz zur Übertragung der Zustimmungsentscheidung der Gemeinde nach § 36a des Baugesetzbuches auf die Senatorin oder den Senator für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Ausfertigungsdatum:
19.02.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 12
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.