Ortsgesetz zur Anpassung des Ortsrechts der Stadt Bremerhaven an die
- Ausfertigungsdatum:
- 16.02.2016
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2016 Nr. 11 Brhv_OG Anpassung Ortsrecht Verfassung
Eingangsformel
Änderung des Entschädigungsortsgesetzes
Das Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 12. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 92) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 15 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 36 VerfBrhv)“ durch die Angabe „(§ 43 VerfBrhv)“ ersetzt.
Änderung des Ortsgesetzes über Bürgerbeteiligung
Das Ortsgesetz über Bürgerbeteiligung vom 24. August 1995 (Brem.GBl. S. 379), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 1. März 2011 (Brem.GBl. S. 94) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 wird die Angabe „entsprechend § 15a bzw. § 15b“ durch die Angabe „entsprechend § 15 bzw. § 16“ ersetzt.
b) In Absatz 5 wird die Angabe „entsprechend § 15a Abs. 3 oder § 15b Abs. 4“ durch die Angabe „entsprechend § 15 Absatz 3 oder § 16 Absatz 4“ ersetzt.
2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe „nach § 15b Absatz 3“ durch die Angabe „nach § 16 Absatz 3“ ersetzt.
b) In Absatz 6 wird die Angabe „nach § 15b Abs. 5“ durch die Angabe „nach § 16 Absatz 5“ ersetzt.
Änderung des Ortsgesetzes über die Rechnungsprüfung in der Stadtgemeinde Bremerhaven
Das Ortsgesetz über die Rechnungsprüfung in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Rechnungsprüfungsordnung) vom 2. Februar 1989 (Brem.GBl. S. 189), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „Nach § 58 Abs. 2 Stadtverfassung“ durch die Angabe „Nach § 67 Absatz 2 Stadtverfassung“ ersetzt.
2. In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „gemäß § 58 Abs. 3 Stadtverfassung“ durch die Angabe „gemäß § 67 Absatz 3 Stadtverfassung“ ersetzt.
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 4. Februar 2016
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.