Bremen

Ortsgesetz zur Anpassung des Ortsrechts der Stadt Bremerhaven an die

Ausfertigungsdatum:
16.02.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 11 Brhv_OG Anpassung Ortsrecht Verfassung
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
Art. 1

Änderung des Entschädigungsortsgesetzes

Das Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 12. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 92) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 15 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 36 VerfBrhv)“ durch die Angabe „(§ 43 VerfBrhv)“ ersetzt.

Art. 2

Änderung des Ortsgesetzes über Bürgerbeteiligung

Das Ortsgesetz über Bürgerbeteiligung vom 24. August 1995 (Brem.GBl. S. 379), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 1. März 2011 (Brem.GBl. S. 94) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 wird die Angabe „entsprechend § 15a bzw. § 15b“ durch die Angabe „entsprechend § 15 bzw. § 16“ ersetzt.

b) In Absatz 5 wird die Angabe „entsprechend § 15a Abs. 3 oder § 15b Abs. 4“ durch die Angabe „entsprechend § 15 Absatz 3 oder § 16 Absatz 4“ ersetzt.

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Angabe „nach § 15b Absatz 3“ durch die Angabe „nach § 16 Absatz 3“ ersetzt.

b) In Absatz 6 wird die Angabe „nach § 15b Abs. 5“ durch die Angabe „nach § 16 Absatz 5“ ersetzt.

Art. 3

Änderung des Ortsgesetzes über die Rechnungsprüfung in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Das Ortsgesetz über die Rechnungsprüfung in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Rechnungsprüfungsordnung) vom 2. Februar 1989 (Brem.GBl. S. 189), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „Nach § 58 Abs. 2 Stadtverfassung“ durch die Angabe „Nach § 67 Absatz 2 Stadtverfassung“ ersetzt.

2. In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „gemäß § 58 Abs. 3 Stadtverfassung“ durch die Angabe „gemäß § 67 Absatz 3 Stadtverfassung“ ersetzt.

Art. 4

Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 4. Februar 2016

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Grantz Oberbürgermeister

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.