Ortsgesetz zur Änderung von Zuständigkeitsvorschriften zur Gründung eines Ordnungsamtes und zur Übertragung von Aufgaben aus dem Stadtamt auf den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
- Ausfertigungsdatum:
- 20.03.2017
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2017 Nr. 31
Eingangsformel
Änderung des Ortsgesetzes über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys
Das Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys vom 31. Januar 2017 (Brem.GBl S. 64) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 3 Nummer 5 Buchstabe a, § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und Satz 3, § 5 Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 2, Satz 2 und 3, § 6 Absatz 1, 3 und 4 wird das Wort „Stadtamt“ durch das Wort „Ordnungsamt“ ersetzt.
2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Wörter „Stadtamt Bremen“ werden jeweils durch das Wort „Ordnungsamt“ ersetzt. b) Das Wort „Stadtamts“ wird durch das Wort „Ordnungsamts“ ersetzt.
Änderung des Ortsgesetzes über die Ordnung und das Verhalten auf Volksfesten in der Stadt Bremen
Das Ortsgesetz über die Ordnung und das Verhalten auf Volksfesten in der Stadt Bremen vom 16. März 2016 (Brem.GBl. S. 154) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „das Stadtamt Bremen“ durch die Wörter „der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“ ersetzt.
2. In § 2 Absatz 3 werden die Wörter „Das Stadtamt Bremen“ durch die Wörter „Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“ ersetzt.
Änderung der Jahrmarktgebührenordnung
In § 1 Absatz 4 der der Jahrmarktgebührenordnung vom 10. November 1986 (Brem.GBl. S. 263 ― 7132-b-2), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 30.September 2014 (Brem.GBl. S. 415) geändert worden ist, werden die Wörter „Das Stadtamt“ durch die Wörter „Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“ ersetzt.
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft.
Bremen, den 14. März 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.