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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 12. März 2020 Nr. 8
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes zur Gründung
einer Anstalt öffentlichen Rechts
für die öffentliche Abfallentsorgung und Straßenreinigung
Vom 3. März 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
§ 3 Absatz 2 des Ortsgesetzes über die Errichtung der Anstalt Die Bremer Stadt-
reinigung, Anstalt öffentlichen Rechts vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 490)
wird wie folgt gefasst:
„(2) Daneben kann die Anstalt im Rahmen ihrer Aufgaben nach Absatz 1
Nummer 1 und 2 Geschäfte und Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet
1. der Kreislauf- und Abfallwirtschaft, insbesondere
a) solche Geschäfte und Tätigkeiten, die der Förderung der Abfallver-
meidung, der Getrennthaltung, der Abfallverwertung und der Wieder-
verwendung von Abfällen dienen, oder
b) zur Verwertung bestimmte Abfälle einsammeln, befördern, lagern und
behandeln sowie aus Abfällen hergestellte Produkte oder ihr überlassene
Abfälle im Rahmen der Wiederverwendung veräußern, oder
2. der Reinigung von Wegen, Straßen und Plätzen und des Winterdienstes
übernehmen.
Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte,
die geeignet sind, dem Anstaltszweck nach § 1 Absatz 1 zu dienen, vornehmen und
die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 3. März 2020
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen