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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 20. Dezember 2024 Nr. 156
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Rechnungsprüfung in der
Stadt Bremerhaven (Rechnungsprüfungsordnung)
Vom 5. Dezember 2024
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenver-
sammlung beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Ortsgesetz über die Rechnungsprüfungsordnung in der Stadt Bremerhaven
(Rechnungsprüfungsordnung) vom 22. September 2022 (Brem.GBl. S. 794) wird wie
folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „§ 11 Informierung des Verfassungs-
und Geschäftsordnungsausschusses“ gestrichten.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 5 Satz 2 werden nach dem Wort „teilnehmen“ das Komma und
die Wörter „wobei die Teilnahme auf die Leiterin oder den Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes, im Verhinderungsfall auf die Vertreterin oder
den Vertreter, und die zuständige Prüferin oder den zuständigen Prüfer
grundsätzlich begrenzt sein soll“ gestrichen.
b) Absatz 7 wird wie folgt geändert:
aa) In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „Ausschließlich“ gestrichen.
bb) In Absatz 7 Satz 2 wird nach dem Wort „wenden“ das Komma und
die Wörter „wenn mindestens ein Viertel der anwesenden Mitglieder
des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses es dem
vorher zustimmen“ gestrichen.
cc) Dem Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:
„Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss ist hierüber zu
informieren.“
c) In Absatz 8 wird das Wort „Anweisungsrechte“ durch „Weisungsrechte“
ersetzt.
Nr. 156 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2024 1138
3. In § 7 Absatz 3 Satz 2 wird nach dem Wort „ihm“ die Wörter „anlassbezogen
während des Prüfungszeitraumes“ eingefügt und das Wort „DV-
Programmen“ durch das Wort „DV- und Abrechnungsprogrammen“ ersetzt.
4. Dem § 9 Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:
„Alternativ zu einem Prüfungsbericht kann eine Prüfungsmitteilung oder ein
Prüfungsvermerk gefertigt werden. Diese werden dem Ausschuss für
Verfassung und Geschäftsordnung zur Kenntnis vorgelegt.“
5. § 11 wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 5. Dezember 2024
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen