Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung

Ausfertigungsdatum:
13.04.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 45
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
303 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 13. April 2021 Nr. 45 Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung Vom 30. März 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach § 3a des Gesetzes über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden vom 16. Juni 1964 (Brem.GBl. S. 59 — 2012-a-1), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 488) geändert worden ist, beschlossene Orts- gesetz: Artikel 1 Das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung vom 27. September 1994 (Brem.GBl. S. 277 — 2183-a-2), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 371) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „der der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig abgegrenzten Park-, Garten- und Grün- anlagen“ durch die Wörter „öffentlichen Grünanlagen nach § 29 Absatz 1 Satz 2 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege und im Park links der Weser (Anlage)“ ersetzt. b) Dem Absatz 5 werden folgenden Sätze angefügt: „Absatz 3 gilt ferner nicht für solche Flächen, die von der zuständigen Behörde als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen sind. § 2 des Gesetzes über das Halten von Hunden bleibt unberührt.“ 2. Dem Ortsgesetz wird folgende Anlage angefügt: Anlage Leinenzwang im Park links der Weser (zu § 6 Absatz 3 Satz 1) Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 30. März 2021 Der Senat Nr. 45 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. April 2021 304 Anlage Leinenzwang im Park links der Weser (zu § 6 Absatz 3 Satz 1) Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.