Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiräte und Ortsämter

Ausfertigungsdatum:
20.11.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 100
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
469 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 20. November 2017 Nr. 100 Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiräte und Ortsämter Vom 14. November 2017 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 8 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130 — 2011-b-1), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 27. September 2016 (Brem.GBl. S. 593) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „8. über die Benennung von Straßen, unter besonderer Beachtung der Verpflichtung des § 37 Absatz 1 Satz 4 des Bremischen Landesstraßengesetzes in Bezug auf die Regionalsprache Niederdeutsch, und von öffentlichen Gebäuden, sofern sie stadtteilbezogen ist;“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. November 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.