1028
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 3. Dezember 2024 Nr. 130
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Vom 12. November 2024
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl.
S. 130), das zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 2. Februar 2021 (Brem.GBl.
S. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Der Beirat entscheidet über die Verwendung der stadtteilbezogenen Mittel
im Stadtteilbudget gemäß § 32 Absatz 4 nach Maßgabe des Haushaltsplanes.
Die Entscheidungshoheit für das Stadtteilbudget bezieht sich auf die in Absatz 1
Nummer 3 genannten Maßnahmen. Daneben sind Anträge auf Finanzierung von
verkehrlichen Investitionsmaßnahmen im Beiratsbereich, wie beispielsweise die
Sanierung von Geh- und Radwegen, aus dem Stadtteilbudget zulässig.“
2. § 32 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Im Einzelplan des zuständigen Ressorts werden die stadtteilbezogenen
Mittel für Maßnahmen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 (Stadtteilbudget) ausge-
wiesen, über die die Beiräte gemäß § 10 Absatz 3 entscheiden. § 10 Absatz 3
Satz 3 ist zu berücksichtigen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 12. November 2024
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen