Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter - Stadtteilbudget

Ausfertigungsdatum:
03.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 130
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1028 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 3. Dezember 2024 Nr. 130 Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter Vom 12. November 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130), das zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 2. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Beirat entscheidet über die Verwendung der stadtteilbezogenen Mittel im Stadtteilbudget gemäß § 32 Absatz 4 nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Die Entscheidungshoheit für das Stadtteilbudget bezieht sich auf die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Maßnahmen. Daneben sind Anträge auf Finanzierung von verkehrlichen Investitionsmaßnahmen im Beiratsbereich, wie beispielsweise die Sanierung von Geh- und Radwegen, aus dem Stadtteilbudget zulässig.“ 2. § 32 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Im Einzelplan des zuständigen Ressorts werden die stadtteilbezogenen Mittel für Maßnahmen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 (Stadtteilbudget) ausge- wiesen, über die die Beiräte gemäß § 10 Absatz 3 entscheiden. § 10 Absatz 3 Satz 3 ist zu berücksichtigen.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 12. November 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.