Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter - Beirätekonferenz

Ausfertigungsdatum:
03.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 129
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1027 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 3. Dezember 2024 Nr. 129 Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter Vom 12. November 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter § 24 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 2. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: „Die Fraktionen in der Stadtbürgerschaft können je ein Mitglied ihrer Fraktion als ständigen Gast in die Beirätekonferenz entsenden. Die Beirätekonferenz kann mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen Anträge an die Stadtbürgerschaft richten.“ 2. In Absatz 3 werden nach den Wörtern „§ 14 Absatz 1 bis 3“ die Wörter „und 5“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 12. November 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.