1027
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 3. Dezember 2024 Nr. 129
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Vom 12. November 2024
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
§ 24 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010
(Brem.GBl. S. 130), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 2. Februar 2021 (Brem.GBl.
S. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Die Fraktionen in der Stadtbürgerschaft können je ein Mitglied ihrer Fraktion als
ständigen Gast in die Beirätekonferenz entsenden. Die Beirätekonferenz kann
mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen Anträge an die
Stadtbürgerschaft richten.“
2. In Absatz 3 werden nach den Wörtern „§ 14 Absatz 1 bis 3“ die Wörter „und 5“
eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 12. November 2024
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen