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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 13. Mai 2020 Nr. 37
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Vom 13. Mai 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Nach § 14 Absatz 2 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar
2010 (Brem.GBl. S. 130 ― 2011-b-1), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 5. März
2019 (Brem.GBl. S. 43) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Die Ortsamtsleitung kann den Zutritt zu öffentlichen Sitzungen des Beirates
beschränken oder von der Einhaltung von persönlichen Hygiene- und Schutzmaß-
nahmen abhängig machen, soweit dies erforderlich ist, um ein mit der Gewähr-
leistung der Öffentlichkeit verbundenes Infektionsrisiko zu verringern. Der Beirat kann
zusätzlich oder, wenn anders eine Öffentlichkeit der Sitzung nicht sichergestellt
werden kann, eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Übertragung der öffentlichen
Sitzung durch geeignete digitale Verfahren sowie durch Zulassung von Vertrete-
rinnen und Vertretern der Presse sicherstellen. Diese Regelung tritt mit Ablauf des
31. März 2021 außer Kraft.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 13. Mai 2020
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen