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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 11. März 2019 Nr. 11
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Vom 5. März 2019
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl.
S. 130 ― 2011-b-1), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 18. Dezember 2018
(Brem.GBl. S. 596) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst:
„§ 6 Bürger-, Jugend- und Seniorenbeteiligung“
b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst:
„§ 11 Entscheidung bei unterschiedlichen Auffassungen“
c) Nach der Angabe „§ 37 Richtlinien und Verwaltungsvorschriften“ wird die
Angabe „§ 37a Übergangsregelungen“ eingefügt.
d) Die Angabe zu § 38 wird wie folgt gefasst:
„§ 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“
e) Die Angabe zu § 39 wird gestrichen.
2. In § 8 Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Deputationen“ die Wörter „oder
Parlamentsausschüssen“ eingefügt.
3. § 11 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden nach dem Wort „Deputation“ die Wörter „oder dem
zuständigen Parlamentsausschuss“ eingefügt.
bb) In Satz 3 werden die Wörter „berät und beschließt“ durch die Wörter
„beraten und beschließen“ ersetzt.
Nr. 11 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 11. März 2019 44
b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Deputation“ die Wörter „oder dem
Parlamentsausschuss“ eingefügt.
4. In § 13 Absatz 3 werden nach dem Wort „Beirates“ die Wörter „außerhalb der
Schulferien“ gestrichen.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 5. März 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen