Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter

Ausfertigungsdatum:
11.03.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 11
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
43 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 11. März 2019 Nr. 11 Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter Vom 5. März 2019 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130 ― 2011-b-1), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 596) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Bürger-, Jugend- und Seniorenbeteiligung“ b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Entscheidung bei unterschiedlichen Auffassungen“ c) Nach der Angabe „§ 37 Richtlinien und Verwaltungsvorschriften“ wird die Angabe „§ 37a Übergangsregelungen“ eingefügt. d) Die Angabe zu § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ e) Die Angabe zu § 39 wird gestrichen. 2. In § 8 Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Deputationen“ die Wörter „oder Parlamentsausschüssen“ eingefügt. 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 werden nach dem Wort „Deputation“ die Wörter „oder dem zuständigen Parlamentsausschuss“ eingefügt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „berät und beschließt“ durch die Wörter „beraten und beschließen“ ersetzt. Nr. 11 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 11. März 2019 44 b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Deputation“ die Wörter „oder dem Parlamentsausschuss“ eingefügt. 4. In § 13 Absatz 3 werden nach dem Wort „Beirates“ die Wörter „außerhalb der Schulferien“ gestrichen. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 5. März 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.