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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2016 Verkündet am 29. September 2016 Nr. 89
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Vom 27. September 2016
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Dem § 14 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010
(Brem.GBl. S. 130 ― 2011-b-1), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 21. Juni 2016
(Brem.GBl. S. 324) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffent-
lichen Sitzungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien sind zulässig.
Gleiches gilt für vom Beirat selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie
Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen. Alle Aufnahmen sind vor
Aufnahmebeginn anzukündigen. Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und
Bildaufzeichnungen sind dann nicht zulässig, wenn die Mehrheit der anwesenden
Mitglieder eines Beirats entsprechend beschließt.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 27. September 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen