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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2016 Verkündet am 2. Juni 2016 Nr. 47
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Vom 31. Mai 2016
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl.
S. 130 ― 2011-b-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013
(Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 35 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.“
b) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
„(5) Die Ortsamtsleitung kann vor Ablauf der Amtszeit abgewählt werden.
2. Der Beschluss über die Abwahl bedarf der Mehrheit von mindestens drei Vierteln
der gewählten Beiratsmitglieder in zwei Sitzungen. Zwischen den Sitzungen
müssen mindestens 21 Tage liegen. Die Ladungsfrist für beide Sitzungen beträgt
14 Tage. Zwischen den Sitzungen ist eine Anhörung der Ortsamtsleitung durch
den Beirat durchzuführen. Diese kann im gegenseitigen Einvernehmen auch
schriftlich durchgeführt werden. Die Abwahl wird mit der Mitteilung des
Beschlusses durch die oberste Dienstbehörde wirksam. Absatz 3 gilt ent-
sprechend mit der Maßgabe, dass die Abwahl einer Mehrheit von mindestens drei
Vierteln der Gesamtzahl der gewählten Mitglieder aller betroffenen Beiräte bedarf.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 31. Mai 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen