Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2024

Ausfertigungsdatum:
18.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 146
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1109 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 18. Dezember 2024 Nr. 146 Ortsgesetz zur Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2024 Vom 5. Dezember 2024 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Orts- gesetz: Artikel 1 Die Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2024 vom 13. Juni 2024 (Brem.GBl. 2024, S. 677) wird wie folgt geändert: In § 4 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „90 000 000 Euro“ durch die Angabe „130 000 000 Euro“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremerhaven, den 5. Dezember 2024 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.