Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
19.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 148
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1111 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 19. Dezember 2024 Nr. 148 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven Vom 5. Dezember 2024 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 8 der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven vom 7. November 2013 (Brem.GBl. S. 672), die zuletzt durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 30. November 2023 (Brem.GBl. S. 580) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird die Angabe „3,73“ durch die Angabe „4,09“ ersetzt. 2. In Nummer 2 wird die Angabe „0,67“ durch die Angabe „0,71“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bremerhaven, den 5. Dezember 2024 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.