Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
20.10.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 103
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
550 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 20. Oktober 2022 Nr. 103 Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven Vom 22. September 2022 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Gesetz: Artikel 1 Die Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven vom 7. November 2013 (Brem.GBl. S. 672), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Orts- gesetzes vom 26. November 2020 (Brem.GBl. S. 1629), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Eine Pflicht zur Leistung eines gebührenrechtlichen Kostenanteils für die Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen entsteht bei der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen.“ 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Schuldner des gebührenrechtlichen Kostenanteils gemäß § 2 Absatz 2 ist der jeweilige Straßenbaulastträger.“ b) Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6. 3. § 19 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Niederschlagswassergebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahres- betrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag des Gebührenschuldners kann sie abweichend vom Satz 1 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Kleinbeträge unter 30 Euro werden mit ihrem Jahresbetrag zum 1. Juli fällig. Beginnt die Zahlungspflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so wird der Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.“ Nr. 103 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Oktober 2022 551 Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremerhaven, den 22. September 2022 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.