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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 20. Oktober 2022 Nr. 103
Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz
der Stadt Bremerhaven
Vom 22. September 2022
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Die Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven vom
7. November 2013 (Brem.GBl. S. 672), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Orts-
gesetzes vom 26. November 2020 (Brem.GBl. S. 1629), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Eine Pflicht zur Leistung eines gebührenrechtlichen Kostenanteils für die
Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen entsteht bei der Inanspruchnahme
der öffentlichen Abwasseranlagen.“
2. § 18 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Schuldner des gebührenrechtlichen Kostenanteils gemäß § 2 Absatz 2
ist der jeweilige Straßenbaulastträger.“
b) Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6.
3. § 19 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Niederschlagswassergebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahres-
betrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag
des Gebührenschuldners kann sie abweichend vom Satz 1 am 1. Juli in einem
Jahresbetrag entrichtet werden. Kleinbeträge unter 30 Euro werden mit ihrem
Jahresbetrag zum 1. Juli fällig. Beginnt die Zahlungspflicht im Laufe eines
Kalenderjahres, so wird der Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig.“
Nr. 103 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Oktober 2022 551
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 22. September 2022
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen