Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Beitragsordnung)
156
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 28. Mai 2024 Nr. 40
Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege
in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Beitragsordnung)
Vom 25. April 2024
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege
in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Beitragsordnung) vom 28. November 2019
(Brem.GBl. S. 704) wird wie folgt geändert:
Dem § 1 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Abweichend von Absatz 1 entfällt für Grundschulkinder in der Hortbetreu-
ung mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadtgemeinde Bremerhaven für die
Betreuung während der Schulzeit in der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr sowie in den
Ferien in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr die Verpflichtung zur Beteiligung an den für
die Betreuung und Förderung entstehenden Kosten in allen Tageseinrichtungen in
der Stadtgemeinde. Die Beiträge für die Mittagsverpflegung sowie für die Betreu-
ung außerhalb der in Satz 1 genannten Zeiten entfallen nicht.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Bremerhaven, den 25. April 2024
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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