Bremen

Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
16.11.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 113 ÄndOG BeitragsO Kitas
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
811 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 21. November 2016 Nr. 113 Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Vom 15. November 2016 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Nach § 2 der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen vom 23. September 1997 (Brem.GBl. S. 347; 1998 S. 93 ― 2160-d-5), die zuletzt durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 1. März 2016 (Brem.GBl. S. 86) geändert worden ist, wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Für das Kindergartenjahr 2014/2015 werden den Eltern auf Antrag die anteiligen Beiträge ab dem elften Tag der aufgrund des Streiks erfolgten Schließung der Ein- richtung zurückerstattet. Dies gilt nicht für Tage, an denen ein Notdienst in einem Kindergarten oder Hort der Stadtgemeinde Bremen in Anspruch genommen wurde. Der Antrag ist bis zum 31. März 2017 zu stellen.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 15. November 2016 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.