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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2016 Verkündet am 21. November 2016 Nr. 113
Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung
für die Kindergärten und Horte
der Stadtgemeinde Bremen
Vom 15. November 2016
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Nach § 2 der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde
Bremen vom 23. September 1997 (Brem.GBl. S. 347; 1998 S. 93 ― 2160-d-5), die
zuletzt durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 1. März 2016 (Brem.GBl. S. 86)
geändert worden ist, wird folgender § 2a eingefügt:
„§ 2a
Für das Kindergartenjahr 2014/2015 werden den Eltern auf Antrag die anteiligen
Beiträge ab dem elften Tag der aufgrund des Streiks erfolgten Schließung der Ein-
richtung zurückerstattet. Dies gilt nicht für Tage, an denen ein Notdienst in einem
Kindergarten oder Hort der Stadtgemeinde Bremen in Anspruch genommen wurde.
Der Antrag ist bis zum 31. März 2017 zu stellen.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 15. November 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen