626
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 21. Dezember 2015 Nr. 143
Ortsgesetz über die Hebesätze für die
Gewerbesteuer und die Grundsteuer
für das Haushaltsjahr 2016
Vom 3. Dezember 2015
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenver-
sammlung beschlossene Ortsgesetz:
§1
Steuersätze (Hebesätze)
Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das
Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) Hebesatz 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) Hebesatz 645 v. H.
2. Gewerbesteuer Hebesatz 460 v. H.
§2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bremerhaven, den 3. Dezember 2015
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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