Bremen

Ortsgesetz über die Feststellung eines Wohnraummangels nach § 1 Satz 2 des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes (WoSchOG)

Ausfertigungsdatum:
01.06.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 55
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft aufgrund des § 1 Satz 2 des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 566) beschlossene Ortsgesetz:
§ 1

Gefährdete Wohnraumversorgung

Die Stadtgemeinde Bremen ist ein Gebiet im Sinne des § 1 Satz 1 des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

§ 2

Außerkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 31. Mai 2030 außer Kraft.

§ 3

Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.

Bremen, 26. Mai 2026

Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.