Ortsgesetz über die Feststellung eines Wohnraummangels nach § 1 Satz 2 des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes (WoSchOG)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.06.2026
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2026 Nr. 55
Eingangsformel
Gefährdete Wohnraumversorgung
Die Stadtgemeinde Bremen ist ein Gebiet im Sinne des § 1 Satz 1 des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Außerkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 31. Mai 2030 außer Kraft.
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
Bremen, 26. Mai 2026
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.