Bremen

Ortsgesetz Änderung Haushaltsgesetz

Ausfertigungsdatum:
11.09.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 71 Ortsgesetz Änderung Haushaltsgesetz
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
484 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 13. September 2013 Nr. 71 Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2013 Vom 3. September 2013 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Dem § 13 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2013 vom 15. Mai 2012 (Brem.GBl. S. 215) wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die Senatorin für Finanzen wird ermächtigt, Kredite der Gesundheit Nord gGmbH in Höhe von insgesamt 110 800 000 Euro zulasten der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) zu übernehmen und zu prolongieren. Die Ermächtigung umfasst auch die Übernahme der Kosten, die der Gesundheit Nord gGmbH im Zusammenhang mit der Schuldübernahme entstehen.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 3. September 2013 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.