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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 13. September 2013 Nr. 71
Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes
der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
für das Haushaltsjahr 2013
Vom 3. September 2013
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Dem § 13 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
für das Haushaltsjahr 2013 vom 15. Mai 2012 (Brem.GBl. S. 215) wird folgender
Absatz 4 angefügt:
„(4) Die Senatorin für Finanzen wird ermächtigt, Kredite der Gesundheit Nord
gGmbH in Höhe von insgesamt 110 800 000 Euro zulasten der Freien Hansestadt
Bremen (Stadtgemeinde) zu übernehmen und zu prolongieren. Die Ermächtigung
umfasst auch die Übernahme der Kosten, die der Gesundheit Nord gGmbH im
Zusammenhang mit der Schuldübernahme entstehen.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 3. September 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen