OG Innovationsbereich Sögestraße
- Ausfertigungsdatum:
- 27.05.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 59 OG Innovationsbereich Sögestraße
Eingangsformel
Innovationsbereich
Auf den Flächen, die in Anlage 1 mit einer dicken Linie umrandet sind, wird ein Innovationsbereich eingerichtet. In Anlage 2 sind die im Innovationsbereich liegenden Grundstücke aufgeführt.
Ziele und Maßnahmen
(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, die Sögestraße als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen,
1. die Standortmarke mit werblichen Maßnahmen weiterzuentwickeln, insbesondere durch
a) die Erarbeitung einer einheitlichen Werbelinie, b) den Aufbau und die Pflege eines Internetauftrittes, c) die Intensivierung der Präsenz in Sozialen Netzwerken, d) die Werbung in gedruckten Medien und mit Hörfunkspots;
2. die einheitliche Weihnachtsbeleuchtung zu erneuern und auf die gesamte Straße auszuweiten;
3. die Entwicklung von imageprägenden Veranstaltungen;
4. die Verbesserung der Sauberkeit durch zusätzliche Reinigungen;
5. die Verbesserung der Sicherheit, insbesondere durch
a) die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes, b) die Verwendung von künstlicher Desoxyribonukleinsäure (DNA), c) das Anbieten von Seminaren für Mitarbeiter;
6. ein Gestaltungskonzept zu entwickeln, insbesondere für
a) die Standorte von Fahrradständern, Plakatierungen, Aufstellern und Werbefahnen, b) die Standorte von öffentlicher Möblierung, c) die Beschilderung im Straßenraum;
7. die Begrünung durch das Aufstellen einheitlicher Pflanzgefäße;
8. die Renovierung der städtischen Müllgefäße;
9. die Belange des Innovationsbereiches gegenüber der Verwaltung und Politik zu vertreten insbesondere bei
a) der Erstellung einer Gestaltungssatzung, b) der Optimierung der Wegeführung in der Bremer Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung des Schüsselkorbes und der Einmündung der Knochenhauerstraße, c) der Überprüfung der Standorte der Beschilderung und Stadtmöblierung, d) der Einigung von Schildern und Laternen, e) Sondernutzungen.
Aufgabenträger
Aufgabenträger ist die CS City-Service GmbH, Bremen.
Standortausschuss
Dem Standortausschuss gehören je ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Ortsamtsleiter des Ortsamtes Mitte- Östliche Vorstadt, sowie der Beiratssprecher des Beirates Mitte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil.
Hebesatz und Mittelwert
Der Hebesatz nach § 7 Absatz 1 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren wird auf 0,031086024 festgesetzt. Der Mittelwert nach § 7 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren beträgt 465 309 Euro.
Verwaltungspauschale
Als Pauschale für den Verwaltungsaufwand wird ein Betrag in Höhe von 1 Prozent der tatsächlich eingegangenen Zahlungen festgesetzt.
Geltungsdauer
Dieses Ortsgesetz tritt am 11. Dezember 2012 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 10. Dezember 2017 außer Kraft.
Bremen, den 27. Mai 2014
Der Senat
Lfd.Nr. Gemarkung Flurstückskennzeichen Straße Hausnummer Teilung
1 Altstadt 4 842/26; 842/27 Sögestraße 74
2 Altstadt 4 844/10; 841/12 Sögestraße 72
3 Altstadt 4 839/5 Sögestraße 70
4 Altstadt 4 805/1 Sögestraße 62-64a
5 Altstadt 4 804/1 Sögestraße 60 55,31%
6 Altstadt 4 803/2 Sögestraße 58 44,66%
7 Altstadt 4 802/4 Sögestraße 56
8 Altstadt 4 801/3 Sögestraße 54
9 Altstadt 4 800/10 Sögestraße 50-52
10 Altstadt 4 799/1 Sögestraße 48
11 Altstadt 4 798/4 Sögestraße 46
12 Altstadt 4 796/1 Sögestraße 42-44
13 Altstadt 4 795/1 Sögestraße 40
14 Altstadt 4 783/5; 794/1 Sögestraße 36-38 Carl- 3 Ronning- Straße
15 Altstadt 4 793/1 Sögestraße 34
16 Altstadt 4 788/1 Sögestraße 30-32
17 Altstadt 4 749/4 Sögestraße 22-28 50%
18 Altstadt 4 745/4 Sögestraße 18-20 50%
19 Altstadt 4 744/1 Sögestraße 16
20 Altstadt 4 123/1; 123/2 Sögestraße 1
21 Altstadt 4 122 Sögestraße 3
22 Altstadt 4 121 Sögestraße 5
23 Altstadt 4 120 Sögestraße 7
24 Altstadt 4 119 Sögestraße 9
25 Altstadt 4 118/1; 118/2 Sögestraße 9a
26 Altstadt 4 117 Sögestraße 11
27 Altstadt 4 115 Sögestraße 15
28 Altstadt 4 113/1 Sögestraße 17-19
29 Altstadt 4 138 Sögestraße 21
30 Altstadt 4 146/2 Sögestraße 23
31 Altstadt 4 159 Sögestraße 25
32 Altstadt 4 160/3 Sögestraße 27
33 Altstadt 4 161/3 Sögestraße 29
34 Altstadt 4 163/2 Sögestraße 31-33 87,03%
35 Altstadt 4 164; 213/22; 213/24; Sögestraße 35 213/28; 213/26
36 Altstadt 4 165/1 Sögestraße 37-39
37 Altstadt 4 167/2 Sögestraße 41
38 Altstadt 4 168/2; 213/29 Sögestraße 43
39 Altstadt 4 169/1; 213/30 Sögestraße 45
40 Altstadt 4 170/24 Sögestraße 47-51
41 Altstadt 4 183/2 Sögestraße 55
42 Altstadt 4 203/1; 203/2 Sögestraße 59-61
43 Altstadt 4 702/1; 480/25; 480/27; Sögestraße 2 20,40% 698/6; 698/7; 698/8; 698/9; 698/11
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.