Bremen

IKT SV Vollstreckungsportal

Ausfertigungsdatum:
16.10.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 83 IKT SV Vollstreckungsportal
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
553 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 17. Oktober 2013 Nr. 83 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Gemäß § 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2, 882h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivil- prozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 18. Dezember 2012 (Brem.GBl. S. 550) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staats- vertrag gemäß seinem § 8 Absatz 1 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten ist. Bremen, den 16. Oktober 2013 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.