553
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 17. Oktober 2013 Nr. 83
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2,
882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und
§ 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und
§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung
zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen
Vollstreckungsportals der Länder
Gemäß § 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Übertragung
von Aufgaben nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2, 882h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivil-
prozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7
Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum
Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 18. Dezember
2012 (Brem.GBl. S. 550) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staats-
vertrag gemäß seinem § 8 Absatz 1 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten ist.
Bremen, den 16. Oktober 2013
Senatskanzlei
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen