392
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2014 Verkündet am 13. August 2014 Nr. 93
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
zwischen der Freien Hansestadt Bremen
und dem Land Niedersachsen
über die länderübergreifende Zusammenlegung
der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln
und der Sparkasse Bremerhaven
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien
Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zusammenlegung der
Sparkasse Bremerhaven und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln vom 22. Juli
2014 (Brem.GBl. S. 375) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staats-
vertrag gemäß seinem Artikel 9 am 12. August 2014 in Kraft getreten ist.
Bremen, den 12. August 2014
Senatskanzlei
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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