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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 25. März 2026 Nr. 35
Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027
Vom 24. März 2026
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Privatschulgesetzes
Das Privatschulgesetz vom 3. Juli 1956, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 20 wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 2 Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Schulen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 erhalten für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 den
Schülerkostensatz nach Satz 2 Nummer 1. Ab Jahrgangsstufe 5 erhalten die
Waldorfschulen den Schülerkostensatz nach Satz 2 Nummer 2 und die International
School of Bremen den Schülerkostensatz nach Satz 2 Nummer 3.“
2. Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:
„(3) Der Zuschuss wird entsprechend der Entwicklung der Schülerkostensätze
angepasst. Der Schülerkostensatz wird ermittelt, indem die Ausgaben der Gruppen
422, 427, 428 und 443 des Gruppierungsplans für die jeweilige Schulart addiert
werden, wobei auf die Ausgaben der Gruppe 422 (Bezüge der planmäßigen
Beamtinnen und Beamten) ein Aufschlag von 30 Prozent für fiktive Sozialbeiträge
vorgenommen wird. Die sich daraus ergebende Summe der Ausgaben je Schulart
wird durch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen der
jeweiligen Schulart geteilt, wobei die Anzahl des letzten Schuljahres zu einem Anteil
von sieben Zwölfteln und die Anzahl des laufenden Schuljahres zu einem Anteil von
fünf Zwölfteln gewichtet wird. Der Schülerkostensatz wird jeweils zum 1. März eines
Jahres für das folgende Schuljahr festgesetzt.“
Nr. 35 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 25. März 2026 285
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 15. Februar 2026 in Kraft.
Bremen, 24. März 2026
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen