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title: "Gesetzblatt Nr. 4 KapVO"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hb/gesetzblatt-nr-4-kapvo-2014-01-16-gesetzblatt-nr-4-kapvo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bremen"
language: "de"
source: "https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2014-01-16-gesetzblatt-nr-4-kapvo.pdf"
updated: "2026-09-01T18:11:09+00:00"
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# Gesetzblatt Nr. 4 KapVO

**Landesrecht Bremen**
*Ausfertigung:* 16.01.2014
*Fundstelle:* Gesetzblatt Nr. 4 KapVO


### § 1

Die Zahl der zum 1. Mai 2014 in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen einzustellenden Bewerber und Bewerberinnen richtet sich nach der Zahl der in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsplätze.

### § 2

(1) Die Zahl der Ausbildungsplätze wird auf 38 festgelegt, davon in Bremen 30 und 8 in Bremerhaven.

(2) Diese Ausbildungsplatzzahl verteilt sich wie folgt auf die Lehrämter:

Lehramt Zahl der Ausbildungsplätze Lehramt an Grundschulen und 14 Davon Sekundarschulen/Gesamtschulen 9 für den Schwerpunkt Grundschule mit dem Schwerpunkt Grundschule und oder dem Schwerpunkt Sekundar- 5 für den Schwerpunkt schule/Gesamtschule Sekundarschule/Gesamtschule Lehramt an Gymnasien/ 10 Gesamtschulen Nr. 4 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. Januar 2014 8

Lehramt Zahl der Ausbildungsplätze Lehramt für Sonderpädagogik 4 Davon 1 in organisatorischer Anbindung an den Schwerpunkt Grundschule und 3 in organisatorischer Anbindung an den Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule Lehramt an berufsbildenden 10 Schulen

(3) Die Ausbildungsplätze nach Absatz 2 können wie folgt auf die Fächer verteilt werden:

Fach Lehramtsschwerpunkt

LA an Gymnasien/ Gesamt- Sekundarschulen/Gesamt-

Sekundarschulen/Gesamt-

schulen und LA an berufs- LA an Grundschulen und

bildenden Schulen (allgeschulen mit dem Schwer-

schulen mit dem Schwer- LA an Grundschulen und

punkt Sekundarchule/

meinbildender Teil) punkt Grundschule

Gesamtschule

Biblische Geschichte/Religionskunde 1 0 0 Biologie 1 - 1 1 Chemie - 1 1 Deutsch 2 5 1 6 Englisch 2 1 6 Französisch - 1 1 Geografie - 0 0 Geschichte - 1 1 Griechisch - 0 0 Informatik - - 0 Kunst - 1 1

Davon jeweils ein Ausbildungsplatz mit der Zusatzqualifikation für den bilingualen Unterricht (Unterrichtssprache Englisch)

Enthält auch die Ausbildungsplätze der pädagogischen Spezialqualifikation Deutsch mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Nr. 4 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. Januar 2014 9

Latein - 0 0 LB Ästhetik (Kunst) 0 - - LB Ästhetik (Musik) 1 - - LB Ästhetik (Sport) 3 - - LB Sachunterricht 2 - - Mathematik 5 1 5 Musik - 1 0 Pädagogik - - 0 Philosophie - 0 0 Physik - 1 3 Politik - 1 2 Psychologie - - 0 Russisch - 0 0 Soziologie - - 0 Spanisch - 1 0 Sport - 0 1 Türkisch 0 0 1 Wirtschaft/Arbeit/Technik - 1 - Wirtschaftsinformatik - - 0 Wirtschaftslehre - - 1 Förderschwerpunkte im Lehramt Sonderpädagogik davon: - Sehen 0 0 - - Hören 0 1 - - Geistige Entwicklung 0 0 - - Körperliche und motorische 0 0 - Entwicklung - Lernen 1 1 - - Sprache 0 1 - - Emotionale und soziale Entwicklung 0 0 - Nr. 4 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. Januar 2014 10

Berufsbildende Fachrichtungen 3 davon: - Bautechnik 1 - Chemietechnik 0 - Elektrotechnik 0 - Ernährungs- und 0 Hauswirtschaftswissenschaften - Farbtechnik, Raumgestaltung und 1 Oberflächentechnik - Gesundheit 1 - Holztechnik 0 - Informationstechnik 1 - Körperpflege 0 - Land- und Gartenbauwissenschaft 0 - Medientechnik 2 - Metalltechnik 1 - Pflegewissenschaft 0 - Sozialpädagogik 1 - Textil- u. Bekleidungstechnik 0 - Wirtschaftswissenschaften 2

(4) Wird im Vergabeverfahren festgestellt, dass in einem der Lehrämter bzw. Schwerpunkte Ausbildungsplätze ungenutzt bleiben, so werden sie nach Rang in den anderen Lehrämtern bzw. in dem anderen Schwerpunkt vergeben. Bei gleichem Rang entscheidet das Los. Sofern die laut der Kapazitätsverordnung ausgewiesenen Ausbildungsplätze für die Fächer Chemie, Englisch, Mathematik und Physik im „Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule“ nicht besetzt werden können, erfolgt eine Umwandlung in Ausbildungsplätze der entsprechenden Fächer für das Lehramt an Gymnasien/ Gesamtschulen. Sofern die laut der Kapazitätsverordnung ausgewiesenen Ausbildungsplätze für die Förderschwerpunkte im Lehramt Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt „Sekundarschule/Gesamtschule“ nicht besetzt werden können, erfolgt eine Umwandlung in Ausbildungsplätze der entsprechenden Fächer mit dem Schwerpunkt „Grundschule“. Sofern Plätze in einer berufsbildenden Fachrichtung nicht besetzt werden können, erfolgt eine Umwidmung für eine andere berufsbildende Fachrichtung.

Es ist eine berufsbildende Fachrichtung mit einem Unterrichtsfach zu kombinieren. An die Stelle des Unterrichtsfaches kann eine weitere Berufsbildende Fachrichtung oder die als Fach zu behandelnde Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen treten. Nr. 4 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. Januar 2014 11

### § 3

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2014 in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 24. Oktober 2013 (Brem.GBl. S. 554) tritt mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 außer Kraft.

Bremen, den 8. Januar 2014

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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— Gesetzblatt Nr. 4 KapVO
Amtliche Fassung: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2014-01-16-gesetzblatt-nr-4-kapvo.pdf
Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
