Bremen

Gesetz zur Umsetzung der Datenübermittlungspflicht von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum:
23.12.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 146
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.