Bremen

Gesetz zur Entfristung bildungsrechtlicher Gesetze

Ausfertigungsdatum:
30.04.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 62 Entfristung bildungsrechtl Gesetze
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

Änderung des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes

§ 18 Absatz 3 des Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes vom 17. Juni 1997 (Brem.GBl. S. 218 ― 2040-l-1), das zuletzt durch Artikel 1 Absatz 11 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Art. 2

Änderung des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes

Das Bremische Lehrerausbildungsgesetz vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259 ― 221-i-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 14. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 673; 2011 S. 68) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In dem Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 14 gestrichen.

2. § 14 wird aufgehoben.

Art. 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 28. April 2015

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.