Bremen

Gesetz zur Aufhebung der Verordnung über die zuständige Behörde

Ausfertigungsdatum:
26.02.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 22 AufhebungsG HandwerksO
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
56 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 27. Februar 2015 Nr. 22 Gesetz zur Aufhebung der Verordnung über die zuständige Behörde nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung Vom 24. Februar 2015 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Die Verordnung über die zuständige Behörde nach § 16 Absatz 3 der Handwerks- ordnung vom 9. Januar 1967 (Brem.GBl. S. 9 ― 712-a-2), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1990 (Brem.GBl. S. 469) geändert worden ist, wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 24. Februar 2015 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.