Bremen

Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses

Ausfertigungsdatum:
06.11.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 120
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses

Die „Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses“ wird aufgehoben.

Art. 2

Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses

Das Gesetz zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses vom 28. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 271), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 622) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 15 wird durch den folgenden § 15 ersetzt:

„§ 15

Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“

Art. 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz ist mit Wirkung vom 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Bremen, 14. Oktober 2025 Der Senat

Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.