Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses
- Ausfertigungsdatum:
- 06.11.2025
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2025 Nr. 120
Eingangsformel
Gesetz zur Aufhebung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses
Die „Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses“ wird aufgehoben.
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses
Das Gesetz zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses vom 28. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 271), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 622) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 15 wird durch den folgenden § 15 ersetzt:
„§ 15
Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
Inkrafttreten
Dieses Gesetz ist mit Wirkung vom 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Bremen, 14. Oktober 2025 Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.