Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Deputationen

Ausfertigungsdatum:
19.09.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 90
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
695 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 19. September 2024 Nr. 90 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Deputationen Vom 21. August 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (Brem.GBl. S. 383), das zuletzt durch Gesetz vom 20. August 2019 (Brem.GBl. S. 575) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt: „der Fraktions- oder Gruppenstatus der das Mitglied benennenden Fraktion oder Gruppe erlischt oder die Fraktion oder Gruppe sich auflöst,“ 2. Die bisherigen Ziffern 2 bis 4 werden zu Ziffern 3 bis 5. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 21. August 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.