Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten

Ausfertigungsdatum:
20.12.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 104
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
647 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 20. Dezember 2018 Nr. 104 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten Vom 18. Dezember 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 In § 5 Absatz 2 des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten vom 11. April 2017 (Brem.GBl. S. 160) wird die Angabe „15. Januar 2019“ durch die Angabe „15. Januar 2021“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 18. Dezember 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.