647
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 20. Dezember 2018 Nr. 104
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der
Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten
Vom 18. Dezember 2018
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
In § 5 Absatz 2 des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von
Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten vom 11. April 2017
(Brem.GBl. S. 160) wird die Angabe „15. Januar 2019“ durch die Angabe „15. Januar
2021“ ersetzt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 18. Dezember 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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