Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden

Ausfertigungsdatum:
14.05.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 44
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
227 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 14. Mai 2018 Nr. 44 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden Vom 8. Mai 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über das Halten von Hunden vom 2. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 331) das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 560) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die in Absatz 3 genannten Hunde dürfen nicht gezüchtet oder sonst ver- mehrt werden. Der Handel mit diesen Hunden ist verboten. Es ist verboten, in Absatz 3 genannte Hunde, ohne Handel zu treiben, zu veräußern, abzugeben, sonst in den Verkehr zu bringen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen. Es ist verboten, einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von in Absatz 3 genannten Hunden zu verschaffen oder zu gewähren, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigen- nützig mitzuteilen oder einen anderen zum unbefugten Handel zu verleiten. Tierärztinnen und Tierärzten ist es verboten, wider besseres Wissen ein unrichtiges Zeugnis über die Rassezugehörigkeit eines in Absatz 3 genannten Hundes oder ein Zeugnis, das die Tatsache verschleiert, dass ein Hund einer Kreuzung mit einem in Absatz 3 genannten Hund entstammt, zum Gebrauch bei einer Behörde auszustellen.“ 2. In § 2 Absatz 1 Satz 1werden nach dem Wort „Wohnung,“ die Wörter „und in öffentlichen Einrichtungen“ eingefügt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 8. Mai 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.