Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
02.02.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 10
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
17 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 2. Februar 2018 Nr. 10 Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes Vom 30. Januar 2018 Der Senat verkündet das nachfolgende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz in der Fassung vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. 2017, 730) wird wie folgt geändert: Artikel 1 In § 41 werden folgende Absätze 3 und 4 neu eingefügt: „(3) Die Erfahrungen mit diesem Gesetz sind bis zum 31. Dezember 2021 zu evaluieren und der zuständigen Deputation rechtzeitig vor Fristablauf zu berichten. Die Evaluation ist durch externe Gutachter durchzuführen. (4) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 30. Januar 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.