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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 2. Februar 2018 Nr. 10
Gesetz zur Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes
Vom 30. Januar 2018
Der Senat verkündet das nachfolgende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz in der Fassung vom 12. Dezember
2017 (Brem.GBl. 2017, 730) wird wie folgt geändert:
Artikel 1
In § 41 werden folgende Absätze 3 und 4 neu eingefügt:
„(3) Die Erfahrungen mit diesem Gesetz sind bis zum 31. Dezember 2021 zu
evaluieren und der zuständigen Deputation rechtzeitig vor Fristablauf zu berichten.
Die Evaluation ist durch externe Gutachter durchzuführen.
(4) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 30. Januar 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen