1421
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 18. Dezember 2025 Nr. 155
Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes
Vom 16. Dezember 2025
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Wassergesetzes
Das Bremische Wassergesetz vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262), das zuletzt
durch Artikel 6 Nummer 5 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl.
S. 1486, 1581) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 60 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „17+360“ durch die Angabe „17+483“
ersetzt.
2. § 64 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Soweit eine Hochwasserschutzanlage durch Planfeststellung zugelassen
wird, erfolgt deren Widmung durch den Planfeststellungsbeschluss der
zuständigen Wasserbehörde, im Falle der Zuständigkeit einer anderen
Behörde im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde.“
b) Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Die Widmung sämtlicher Hochwasserschutzanlagen im Geltungs-
bereich dieses Gesetzes erfolgt bis zum 31. Dezember 2030. Die am
21. Dezember 2012 in der Hochwasserschutzlinie vorhandenen Hochwasser-
schutzanlagen gelten bis zum Widmungsakt nach Satz 1 als gewidmet.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bremen, 16. Dezember 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen