Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
28.09.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 86
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
388 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 28. September 2017 Nr. 86 Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes Vom 26. September 2017 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Bremische Bildungsurlaubsgesetz vom 18. Dezember 1974 (Brem.GBl. S. 348 ― 223-i-1), das zuletzt durch Gesetz vom 23. März 2010 (Brem.GBl. S. 269, 298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)“ 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Das Wort „Bildungsurlaub“ wird durch das Wort „Bildungszeit“ ersetzt. bb) Die Wörter „der §§ 1 und 2“ werden durch die Wörter „des § 1 Absatz 1 und des § 2“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird das Wort „Bildungsurlaub“ durch das Wort „Bildungszeit“ ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort „Bildungsurlaub“ durch das Wort „Bildungs- zeit“ ersetzt. b) In Absatz 1 werden die Wörter „eines bezahlten Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „einer bezahlten Bildungszeit“ ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Bildungsurlaub“ durch die Wörter „die Bildungszeit“ ersetzt. d) In Absatz 3 wird das Wort „Bildungsurlaub“ jeweils durch das Wort „Bildungs- zeit“ ersetzt. 4. In § 4 werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungs- zeit“ ersetzt. Nr. 86 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 28. September 2017 389 5. In § 5 Absatz 2 wird das Wort „Bildungsurlaub“ durch das Wort „Bildungszeit“ ersetzt. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungszeit“ ersetzt. b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungszeit“ ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungszeit“ ersetzt. c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bildungsurlaub“ durch die Wörter „Die Bildungszeit“ ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort „Bildungsurlaub“ durch das Wort „Bildungszeit“ ersetzt. d) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „den Bildungsurlaub“ durch die Wörter „die Bildungszeit“ ersetzt. e) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Bildungsurlaub“ durch die Wörter „Die Bildungszeit“ ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort „Er“ durch das Wort „Sie“ ersetzt. f) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungszeit“ und die Wörter „den Bildungsurlaub“ durch die Wörter „die Bildungszeit“ ersetzt. 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungszeit“ ersetzt. b) In Absatz 1 wird das Wort „Bildungsurlaub“ durch das Wort „Bildungszeit“ ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungszeit“ ersetzt. 8. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „Bildungsurlaub“ durch das Wort „Bildungszeit“ ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „des Bildungsurlaubs“ durch die Wörter „der Bildungszeit“ ersetzt. 9. In § 10 Absatz 1 wird das Wort „Bildungsurlaub“ durch das Wort „Bildungszeit“ ersetzt. Nr. 86 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 28. September 2017 390 Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 26. September 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.